Sozialversicherung: Zuschuss mit Geld-Zurück-Garantie für den Fonds
(Bildpunkt Winter 2005) Sie sind KünstlerIn? Sie haben 2001 einen Zuschuss zur Pensionsversicherung erhalten? Aber haben Sie sich diesen Zuschuss überhaupt verdient? Wenn nicht, so sollen Sie diesen jetzt an den Künstlersozialversicherungsfonds zurückbezahlen. Von Daniela Koweindl
Zuletzt verändert:
29.04.2008 01:55