KünstlerInnen-Sozialversicherungsstrukturgesetz
Gesetzesvorlage beschlossen
Kulturrat Österreich begrüßt erste Maßnahmen und fordert grundsätzliche Verbesserungen zur sozialen Lage von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden ein!
Wie der Name - KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSVSG) - schon suggeriert: Unkomplizierter wird es nicht. Dafür kompatibler. Eine grundsätzliche Verbesserung der sozialen Lage von Kunstschaffenden in Österreich bringt dieses Gesetz nicht. Aber es ist ein Anfang.
Im Kern beinhaltet dieses Gesetz zweierlei: Die Einrichtung eines Servicezentrums für Sozialversicherungsangelegenheiten von KünstlerInnen, sowie die Möglichkeit, auch als "neue selbstständige" KünstlerIn die selbstständige Tätigkeit ruhend zu stellen (mit dem gewünschten Effekt, dass in Zeiten der Ruhend-Meldung ein Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist, sofern ein Anspruch besteht). Beides wird ab 1.1.2011 Realität.
Erstinformation zur erwartbaren Praxis mit Inkrafttreten zum 1.1.2011
Statement zur feierlichen Eröffnung des Servicezentrums für Sozialversicherungsfragen von Kunstschaffenden: Vom Servicezentrum bei der SVA zur SVA als Servicezentrum
Pressemitteilung zur Beschlussfassung
Stellungnahme des Kulturrat Österreich zum Ministerialentwurf
Stellungnahmen von Mitgliedsverbänden des Kulturrat Österreich
Stellungnahme des Dachverband der Filmschaffenden
Stellungnahme der IG Bildende Kunst
Stellungnahme
der IG Freie Theaterarbeit
Offizielle Unterlagen:
Beschlossene Regierungsvorlage zur Einrichtung des KünstlerInnen-Sozialversicherungssturkturgesetzes – K-SVSG
Ministerialentwurf zur Einrichtung des KünstlerInnen-Sozialversicherungssturkturgesetzes – K-SVSG (hier finden sich auch die einzelnen Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben, nicht aber ein link zum Beschlusstext).